Speisepilze von A bis Z

Sieben Pilzarten, die auf der Positivliste der DGfM stehen, im Überblick. Jede Art hat ein eigenes Profil mit Merkmalen, Verwechslungen und Küchenhinweisen.

Diese Seite führt sieben Speisepilze, die auf der Positivliste der DGfM stehen: Austernseitling, Birkenpilz, Champignon, Maronen-Röhrling, Parasol, Pfifferling und Steinpilz. Zu jeder Art gibt es ein Profil mit Merkmalen, Saison, Verwechslungen und Küchenhinweisen. Die Positivliste ist eine Hilfestellung für die Pilzberatung und keine Verzehrfreigabe.

Die sieben Speisepilze im Überblick

Übersicht: Saison, Standort und Küche

Die Saisonangaben sind Richtwerte für Deutschland. Einen monatsgenauen Überblick bietet der Pilzkalender.

ArtSaisonStandortKücheHinweis laut DGfM-Positivliste
AusternseitlingWild vor allem im Winterhalbjahr; ausgewilderte Zuchtformen und Kulturpilze ganzjährigBüschelig an Laubholz, besonders RotbucheMild; Stiel und Huthaut zähOhne Kennzeichnung
BirkenpilzJuni bis OktoberBei BirkenMild, leicht säuerlich; roh nicht geeignet§ besonders geschützt, geringe Mengen für den eigenen Bedarf erlaubt
ChampignonWiesen-Champignon ab JuliWiesen und Weiden; Zucht-Champignon auf Kompost und MistMild, nussartigOhne Kennzeichnung; gilbende Champignons können viel Cadmium enthalten
Maronen-RöhrlingJuni bis November, Hauptsaison September bis NovemberBodensaure NadelwälderNussig, pilzig; gut zum TrocknenOhne Kennzeichnung; laut BfS Cäsium-137-Hinweis
ParasolJuli bis NovemberWiesen, Waldränder, lichte WälderHüte wie Schnitzel; roh nicht geeignetOhne Kennzeichnung
PfifferlingJuni bis NovemberWälder mit Fichten und RotbuchenMild bis pfeffrig§ besonders geschützt, geringe Mengen für den eigenen Bedarf erlaubt
SteinpilzVereinzelt ab Mai oder Juni, Hauptmenge August bis OktoberLaub- und Nadelwälder, in Partnerschaft mit BäumenMild, nussartig; braten, dünsten, schmoren§ besonders geschützt, geringe Mengen für den eigenen Bedarf erlaubt

So liest du die Einstufungen

Die Positivliste der Speisepilze stammt vom Fachausschuss Pilzverwertung und Toxikologie der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Das Dokument nennt als Stand den 01.05.2026; die verlinkte Dateifassung trägt das Datum 11.08.2026. Sie ist laut DGfM vorrangig als Hilfestellung für Anfänger in der Pilzberatung gedacht. Pilzsachverständige sind je nach Erfahrung und Beratungssituation nicht an sie gebunden und berücksichtigen Qualität und Alter der vorgelegten Pilze.

Aufgenommen wurden nur Arten, von denen der Fachausschuss glaubt, dass sie nach ausreichendem Erhitzen und in angemessener Menge problemlos essbar sind. Arten, die nicht auf der Liste stehen, bezeichnet diese Seite nicht als Speisepilze. Eine eigene DGfM-Liste führt Pilze mit uneinheitlich beurteiltem Speisewert, zum Beispiel den Falschen Pfifferling.

In der Spalte „Bemerkungen“ der Liste bedeuten die Zeichen:

  • § bedeutet besonders geschützt nach § 2 Abs. 1 der Bundesartenschutzverordnung, mit der Ausnahme geringer Mengen für den eigenen Bedarf.
  • §§ bedeutet besonders geschützt nach § 1 Satz 1 der Bundesartenschutzverordnung, ohne Ausnahme.
  • RL verweist auf die Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands des Bundesamts für Naturschutz (2016). Dabei steht G für gefährdet, R für potenziell aufgrund von Seltenheit gefährdet und V für Vorwarnliste.

Die Liste weist außerdem darauf hin, dass manche Pilzarten Schwermetalle und andere Umweltschadstoffe anreichern können. Sie rät, nicht an ehemaligen Truppenübungsplätzen, in erzreichen Gebieten, an Bergbauarealen, an Industriestandorten und an verkehrsreichen Straßen zu sammeln. Auch bei guten Speisepilzen können laut DGfM Allergien oder individuelle Unverträglichkeiten auftreten, und Pilzbücher widersprechen sich teils bei der Essbarkeit.

Für Wildpilze gilt unabhängig von der Liste: Lass jeden Fund vor dem Verzehr von einem Pilzsachverständigen prüfen (Pilzsachverständigen finden). Wie viel du sammeln darfst, steht unter Pilze sammeln: Was ist erlaubt?

Quellen